JK Automation & Antriebstechnik Industrievertretung Allgemeine Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Allgemeines Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AVLZB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AVLZB gelten nur,  wenn dieser Kunde  ein Unternehmer(§14BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkauf erfolgt ausschließlich zu unseren AVLZB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandsteil, es sei denn, diesen Bedingungen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVLZB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich  ausgeschlossen werden. Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, Datenblätter oder sonstige  Produktbeschreibungen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die  Bestellung gilt als angenommen, wenn Sie schriftlich (Brief / E-Mail /Telefax) bestätigt wird oder durch die Auslieferung der Ware. Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Auftragsbestätigung gilt als anerkannt, wenn der Besteller nicht unverzüglich rügt. Darüberhinausgehende Zusicherungen von Eigenschaften, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen für Ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vertragsänderungen oder  Vertragsergänzungen. Lieferung und Versand Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei der Annahme der Bestellung angegeben. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlich neue Lieferfrist mitteilen. Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. JK Automation + Antriebstechnik haftet nicht für Verluste und Schäden während das Transports. Eine Transportversicherung kann auf schriftliche Weisung und zu Lasten des Käufers abgeschlossen werden. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Die Entsorgung der Verpackung obliegt dem Käufer. Preise und Zahlungsbedingungen Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“ bzw. „ab Lager“, ausschließlich  Versandkosten, Zoll, Verpackung und zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Der Mindestwarenbestellwert beläuft sich auf 100€ netto. Für Bestellungen unter  diesem Wert wird ein Mindermengenzuschlag von 15€ berechnet. Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsübersendung (Datum des Poststempels) fällig unter Abzug von 2 % Skonto oder 30 Tage netto. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Eröffnung eines  Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JK Automation + Antriebstechnik. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangt JK Automation + Antriebstechnik Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sachgesamtheit. Dies geschieht ohne weitere Verpflichtung von JK Automation + Antriebstechnik. Der Käufer tritt bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware gegen Dritte erwachen. Gewährleistung Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die zum Zeitpunkt des Kaufs gültige Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Für  öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (Werbeaussagen) übernimmt JK Automation + Antriebstechnik keine Gewähr. Der Besteller hat die  empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat der Besteller innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist eine Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Weist die gelieferte Ware Mängel auf, können wir  nach  Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Gewähr leisten. Wir sind berechtigt die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer hat uns zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, und auch die beanstandete Ware zu  Prüfungszwecken zu übergeben. Haftung Jegliche Schadens- und Aufwendungsansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem  Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. Ist JK Automation +  Antriebstechnik dennoch zum Schadensersatz verpflichtet, dann ist die zu leistende Summe auf den Warenwert beschränkt. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers  oder der Gesundheit, sowie der Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden beschränkt. Abweichend von §438 Abs. 1 Nr.3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und  Rechtsmängeln ein Jahr nach Ablieferung. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für diese AVLZB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten beider Teile aus allen Rechts-beziehungen ist Blaubeuren. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Punkte ist Ulm.
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