JK Automation & Antriebstechnik Industrievertretung
Allgemeine Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Allgemeines Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AVLZB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen
mit unseren Kunden. Die AVLZB gelten nur, wenn dieser Kunde ein Unternehmer(§14BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkauf erfolgt ausschließlich zu unseren AVLZB. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Bedingungen des Bestellers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandsteil, es sei denn, diesen Bedingungen wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine Klarstellung gelten
daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVLZB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, Datenblätter oder sonstige
Produktbeschreibungen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches
Vertragsangebot. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn Sie schriftlich (Brief / E-Mail /Telefax) bestätigt wird oder durch die Auslieferung der
Ware. Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Auftragsbestätigung gilt als anerkannt,
wenn der Besteller nicht unverzüglich rügt. Darüberhinausgehende Zusicherungen von Eigenschaften, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen
für Ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen.
Lieferung und Versand Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei der Annahme der Bestellung angegeben. Sofern wir verbindliche
Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den Käufer hierüber
unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlich neue Lieferfrist mitteilen. Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. JK Automation + Antriebstechnik haftet nicht für Verluste und Schäden während das Transports. Eine Transportversicherung kann auf
schriftliche Weisung und zu Lasten des Käufers abgeschlossen werden. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Die Entsorgung der Verpackung obliegt dem Käufer.
Preise und Zahlungsbedingungen Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“ bzw. „ab Lager“,
ausschließlich Versandkosten, Zoll, Verpackung und zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Der Mindestwarenbestellwert beläuft sich auf
100€ netto. Für Bestellungen unter diesem Wert wird ein Mindermengenzuschlag von 15€ berechnet. Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsübersendung (Datum des Poststempels) fällig unter Abzug von 2 % Skonto oder 30 Tage netto. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Besteller in Zahlungsverzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten
uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den
Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den
gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JK Automation + Antriebstechnik. Der Käufer ist
daher nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der
Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangt JK Automation + Antriebstechnik Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sachgesamtheit. Dies geschieht ohne weitere Verpflichtung von JK Automation + Antriebstechnik. Der
Käufer tritt bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware gegen Dritte erwachen.
Gewährleistung Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die zum Zeitpunkt des Kaufs gültige Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (Werbeaussagen) übernimmt JK Automation + Antriebstechnik keine
Gewähr. Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat der
Besteller innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist eine Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Weist die gelieferte Ware Mängel auf, können wir nach Wahl durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung Gewähr leisten. Wir sind berechtigt die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen
Kaufpreis bezahlt. Der Käufer hat uns zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, und auch die beanstandete
Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.
Haftung Jegliche Schadens- und Aufwendungsansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der
Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. Ist JK Automation + Antriebstechnik dennoch zum Schadensersatz verpflichtet, dann ist die zu leistende
Summe auf den Warenwert beschränkt. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung der
wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schäden beschränkt. Abweichend von §438 Abs. 1 Nr.3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus
Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr nach Ablieferung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Für diese AVLZB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für die
Verbindlichkeiten beider Teile aus allen Rechts-beziehungen ist Blaubeuren. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Punkte ist Ulm.